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AutorenbildOliver Kilb

In räumlich getrenntem Gewerbeteil darf nicht gewohnt werden


Gibt die Teilungserklärung eine räumliche Trennung von Wohnen und Gewerbe innerhalb eines Gebäudes vor, stört die Wohnnutzung einer Teileigentumseinheit in der Regel mehr als die vorgesehene Nutzung – und ist mehr

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