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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienverwaltung (Hausverwaltung) 

 

1. Allgemeines 

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,  auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung  gelten diese Bedingungen als angenommen. Grundlage aller mit uns abgeschlossener Verträge bilden diese Bedingungen. 

Gegenbestätigungen des Leistungsempfängers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen  wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von  uns schriftlich bestätigt werden. 

 

2. Angebot und Vertragsschluss 

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. An die darin enthaltenen Preisangaben halten wir uns 2 Monate ab Angebotserstellung gebunden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Unsere Mitarbeiter sind nicht  

befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des  schriftlichen Vertrages hinausgehen. 

 

3. Preise 

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen (Zusatzleistungen) werden gesondert berechnet. 

 

4. Lieferung und Leistung 

Termine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des  Leistungsempfängers voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,  die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben  oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

5. Teilleistungen 

Wir sind zu Teilleistungen jederzeit berechtigt. 

 

6. Gefahrübergang 

(1) Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung auf den Leistungsempfänger über. Von der Übergabe an Gebühren dem Leistungsempfänger die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. 

(2) Wird der Leistungsempfänger eines Grundstücks vor der Übergabe als Eigentümer in das Grundbuch  eingetragen, so treten diese Wirkungen mit der Eintragung ein. 

(3) Versendet der Leistungserbringer auf Verlangen des Leistungsempfängers die verkaufte Sache nach ei nem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Leistungsempfänger über, sobald  der Leistungserbringer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der  Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. 

(4) Hat der Leistungsempfänger eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht  der Leistungserbringer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Leistungserbringer dem  Leistungsempfänger für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

7. Mängel der Sache 

Ist unsere Leistung mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Leistungsempfänger grundsätzlich nach seiner Wahl  vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang  der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur  Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist  nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Den Leistungsempfänger trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel  selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rechte  des Leistungsempfängers wegen eines Mangels des gelieferten Produkts verjähren nach 2 Jahren ab Ablieferung  der Sache. 

 

8. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent), die uns  aus jedem Rechtsgrund gegen den Leistungsempfänger jetzt oder zukünftig zustehen, werden uns die folgenden  Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen um  mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns  als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Leistungsempfänger, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache  nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt  der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentum bzw. Miteigentums und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Geräte, an denen  uns Miteigentum zusteht, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Leistungsempfänger ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er  nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder sonstige Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Leistungs empfänger bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Leistungsempfänger  widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen.  Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Leistungsempfänger seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Leistungsempfänger auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Leistungsempfängers sind wir berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Leistungsempfängers gegenüber Dritten zu verlangen. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte  zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. 

 

9. Zahlung 

Bei Leistung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Sollte der Leistungsempfänger  die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen keine weiteren Leistungen ohne  Ankündigung. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Zahlungsempfängers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Leistungsempfänger über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf  die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als er folgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Gerät der  Leistungsempfänger in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von  5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen  und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen  hinfällig. Ferner können wir weitere Leistungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Leistungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz verlangen. Die vorausgenannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Leistungs empfängers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die

Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so  können wir sofortige Barzahlung verlangen. Aufrechnungsrechte stehen dem Leistungsempfänger nur zu, wenn  seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur  Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsver 

hältnis beruht. 

10. Haftungsbeschränkung 

Wir haften nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des  Leistungsempfängers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte. Ebenfalls  schließen wir jegliche Verantwortung für Preisangaben, Terminzusagen sowie Verfügbarkeitsangaben durch  Dritte aus. 

 

11. Gewerbliche Schutzrechte 

Wir sind dem Leistungsempfängers nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch unsere Leistung gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden. 

 

12. Gerichtsstand 

Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main vereinbart. 

Stand: Jan. 2023 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Immobilienvermittlung (Maklertätigkeit) 

Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen, sofern keine separate  schriftliche Vertriebsvereinbarung mit den Wohnungs- bzw. Hauseigentümern getroffen wurde. Sie werden  durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer  Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot. 

 

1. Angebote  

Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten. 

 

2. Vorkenntnis des Angebotsempfängers 

Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche  Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ohne unsere  Zustimmung haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt. 

 

3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner 

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden. 

 

4. Weiteres Geschäft/Anderes Geschäft 

Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein  anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u.a.),  sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem  Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande  kommt.

5. Provision 

Die Aufnahme von Verhandlungen, Rückfragen und Besichtigungen bedeuten Auftragserteilung zu unseren Geschäftsbedingungen. Ebenso das Anfordern von konkreten Informationen mit Objektbenennung. Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich  des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit  unserer Tätigkeit ist ausreichend. 

Die Schlüsselübergabe der vermittelten Wohnung findet im Regelfall durch die SI-Verwaltung für Grundbesitz  GmbH statt. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen.  Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Der Provisionsanspruch entfällt  nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt  wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begrün 

det ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt  er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren  Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich  identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird. 

 

6. Provisionssätze 

Die Provision beträgt – soweit nicht anders ausgewiesen oder schriftlich vereinbart: 

∙ für die Vermietung von Wohnraum: 1 NKM zzgl.  MwSt. + Anzeigenkosten

∙ für die Vermietung von Gewerberaum: 3 NKM zzgl. MwSt. 

∙ bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe: Nach Absprache mit dem Auftraggeber, im Normalfall 5,95% des Verkaufspreises inkl. MwSt., zahlbar durch den Käufer. 

 

7. Vertragsverhandlungen und Abschluss 

Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir  haben des Weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der  Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen. 

 

8. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main

 

9. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch  die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die  einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 

Stand: Jan. 2023

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